Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Fa. SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI, Stand: 08/09
1.
Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI Ihren
Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
1.2.
Ihre Bestellungen werden bei uns für 12 Monate nach Ihrer Bestellung
gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren,
wenden Sie sich bitte per Email/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen gerne
eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2.
Alle unsere Preise enthalten 7%, bzw. 19% Mehrwertsteuer und verstehen sich
zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations- und
Schulungskosten etc. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in
Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
2.3.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI über
den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer
in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach
Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur
nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach
ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4.
Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
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3.
Lieferfrist
3.1.
Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der
Regel innerhalb von 24 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel
nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird SOUND
UND EFFEKTGERÄTE LABICKI den Kunden davon unverzüglich unterrichten. Eine
besonders schnelle Zustellung der Ware ist im Expressversand in 24 Stunden
möglich, wenn Ihre Bestellung rechtzeitig eingegangen und die Ware verfügbar
ist.
3.2.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder
bestätigten Bestellung.
3.3.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle
Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des
Auftrages notwendig sind.
3.4.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns
zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer
derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen
dem Käufer unverzüglich mitteilen.
3.5.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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4.
Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1.
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar
ist.
4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer
hat sowohl offensichtliche als auch eventuell festgestellte Transportschäden
beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend
auch SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen
zu können.
4.4.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Versand und Lieferung.
5.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1.
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich (z.B. Brief, Fax, Email) oder
durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an: SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI, Kochhorstweg 34,
04910 Elsterwerda.
5.2.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn,
die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt
und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und
autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.3.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt
wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B.
BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
5.4.
Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen
finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der
Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
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6.
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1.
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftersuchen, deren Ursache SOUND UND EFFEKTGERÄTE LABICKI nicht zu
vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung
durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von SOUND UND EFFEKTGERÄTE
LABICKI veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches.
Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und
deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag
ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden
Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10%
des Rechnungsbetrags.
6.2.
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte
Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen
oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen
geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist SOUND
UND EFFEKTGERÄTE LABICKI berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des
Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an SOUND UND
EFFEKTGERÄTE LABICKI für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis
pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder
ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher
Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
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7.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist,
verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer
neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des
Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet,
für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der
Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen
nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in
folgender Höhe aus:
7.1.
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden
sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind
aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand
beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder
Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in
Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt.
Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist
vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation,
insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen
Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der
Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde
verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und
Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der
Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese
Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die
Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften
ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B.
Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen,
ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar
o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der
Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese
Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden
weiterzugeben.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
8.4.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des
Faktur-Endbetrages an uns ab.
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9.
Gewährleistung / Haftungsausschluss
9.1.
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern
sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter
Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen
Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des
Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
9.2.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für
Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder
netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder
fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind,
es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind.
9.3.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen
an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von SOUND
UND EFFEKTGERÄTE LABICKI autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel
darauf beruht.
9.4.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage
nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür
alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
9.5.
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt
(Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch
in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte
Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden,
beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der
Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des
Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend
gemacht werden.
9.6.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf
Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten
regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 II BGB). Sollte SOUND UND
EFFEKTGERÄTE LABICKI im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein
höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags
oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen
Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden.
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9.7.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb
eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder
Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf
eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche
auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der
Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich
dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478
BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S.
1 BGB.
9.8.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine
neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
9.9.
Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die
Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den
Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten
mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.10.
Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise
in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und
Serviceinformationen.
10.
Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die
Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder
andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
11.
Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
12.
Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
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13.
Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Für die Beschaffenheit der Ware sind die in Deutschland gültigen rechtlichen
und technischen Vorschriften verbindlich. Deshalb kann die Firma SOUND UND
EFFEKTGERÄTE LABICKI keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware den
rechtlichen und technischen Bestimmungen des Importlandes entspricht.
Der Importeur verpflichtet sich, die Ware nur in den Verkehr zu bringen,
wenn die Montage und Bedienungsanleitung in der Landessprache unter
Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des
jeweiligen Landesrechts übersetzt ist.
Des weiteren darf die Ware nur in den Verkehr gebracht werden wenn diese der
speziellen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen Landes
entsprechen.
Der Importeur hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im
Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten
Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des Importlandes
modifiziert und angepasst wird. Hierzu muss sich der Importeur über
nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen und
Sicherheitsvorschriften informieren, diese einhalten und seine Kunden über
diese Auflagen informieren.
14.
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
14.1.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen,
Gießen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
14.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam.
14.3.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann
auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich
zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
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